Ein großer Orchesterapparat wie das Leipziger Universitätsorchester will finanziert werden. Gewandhausmieten, Notenausleihe, Gema-Gebühren, Probenwochenenden und vieles mehr verursachen hohe Kosten, die nicht allein durch die Universitätsmusik, Beiträge des Studentenwerkes und Konzerteinnahmen zu decken sind. Gerade auch bei zusätzlichen Projekten wie Konzertreisen, Filmmusik-Openairs und Ähnlichem sind wir auf die Unterstützung durch außeruniversitäre Partner und Sponsoren angewiesen.

Unterstützen Sie das LUO

Sie können uns helfen, weiterhin Musik auf hohem Niveau im Gewandhaus einem größtenteils studentischen, jungen Publikum nahezubringen und das LUO in der Leipziger Musikszene tiefer zu verankern.
Sie können daran mitwirken, Leipzig musikalisch im In- und Ausland bei Konzertreisen zu vertreten.

Wenn Sie uns uns unterstützen möchten, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Ob eine Anzeige im Programmheft oder auf dem Plakat, Freikarten für eines unserer Konzerte oder Ihr Firmenlogo auf dieser Website – wir bedanken uns bei unseren Partnern herzlich und individuell.

Verein zur Förderung des Leipziger Universitätsorchesters e.V.

Seit 2009 gibt es einen gemeinnützigen Förderverein für das Leipziger Universitätsorchester.

Sein Ziel ist es, dem Orchester durch Fördermitgliedschaften und Spenden weitere finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, die für die Kulturarbeit gebraucht werden. Denn trotz der ehrenamtlichen Arbeit aller Mitglieder und des Vorstands des Universitätsorchesters sind die Sinfoniekonzerte mit hohen Kosten für Saalmiete, Notenleihe, GEMA, Werbung und vieles andere verbunden. Maßgeblich werden auch Konzertreisen und Probenwochenenden durch den Förderverein mitfinanziert.

Möchten Sie uns unterstützen? Dann werden Sie Mitglied im Förderverein dieses Orchesters! Oder unterstützen Sie durch einzelne Spenden – auch kleinere Beträge helfen uns! Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich begünstigt. Ein Anmelde- und Spendenformular finden Sie hier:


Aufnahmeantrag Förderverein
PDF 177 KB

SPENDENFORMULAR FÖRDERVEREIN
PDF 131 KB

INFORMATIONEN DSGVO
PDF 80 KB

 

Haben sie noch Fragen? Dann treten sie gerne mit uns in Kontakt oder besuchen Sie unseren Stand bei den LUO-Konzerten im Foyer des Gewandhauses.

Weitere Informationen zum Förderverein

Kontaktdaten:
Verein zur Förderung des Leipziger Universitätsorchesters e.V.
Postfach 10 04 32
04004 Leipzig

Ansprechpartner:
Caroline Schweiker
Pauline Klein
Wenzel Kriese
foerdluo(at)rz.uni-leipzig.de

Konto:
Kontonummer: 307 936 216, Volksbank Leipzig eG (BLZ 860 956 04)
IBAN: DE04 8609 5604 0307 9362 16
BIC: GENODEF1LVB

Allgemeines

§1Name

Der Verein führt den Namen „Verein zur Förderung des Leipziger Universitätsorchesters e.V.“ und hat seinen Sitz in Leipzig. Er ist am 17.09.2008 unter dem Aktenzeichen VR 4636 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Leipzig eingetragen worden.
 

§ 2 Zweck

  1. Der „Verein zur Förderung des Leipziger Universitätsorchesters e.V.“ will die ehemaligen und jetzigen Angehörigen und sonstige Freunde des Leipziger Universitätsorchesters zusammenschließen um Mittel zu sammeln, mit welchen er das Leipziger Universitätsorchester in allen seinen Aufgaben fördern und somit einen Beitrag zur Förderung von Kunst und Kultur sowie der musikalischen Bildung leisten kann.
  2. Er verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die in dieser Satzung vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus dem Mitteln des Vereins.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereines fremd sind oder durch eine unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 3 Verwendung der Mittel

Die Mittel des Vereins müssen ausschließlich verwendet werden:

  • zur Förderung von künstlerischen Aufgaben des Orchesters und damit zur Bereicherung des kulturellen Lebens der Universität, der Stadt Leipzig und des Freistaates Sachsen,
  • zur Unterstützung des Orchesters bei Konzertvorhaben durch Beihilfen für Noten, Instrumente und Honorarmittel,
  • zur Unterstützung und Finanzierung der Weiterbildung der Orchestermitglieder zu Probenwochenenden und zur Vorbereitung von Wettbewerben und Konzerten im In- und Ausland,
  • zur Durchführung von eigenständigen Veranstaltungen des Leipziger Universitätsorchesters oder eigenständiger Veranstaltungen des Vereins
  • zur Herausgabe von Publikationen, die den Mitgliedern des „Vereines zur Förderung des Leipziger Universitätsorchesters e.V.“ eine enge Verbindung mit dem geistig-kulturellen Leben des Orchesters vermitteln.

Mitgliedschaft/Beiträge

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Der „Verein zur Förderung des Leipziger Universitätsorchesters e.V.“ will die ehemaligen und jetzigen Angehörigen und sonstige Freunde des Leipziger Universitätsorchesters zusammenschließen um Mittel zu sammeln, mit welchen er das Leipziger Universitätsorchester in allen seinen Aufgaben fördern und somit einen Beitrag zur Förderung von Kunst und Kultur sowie der musikalischen Bildung leisten kann.
  2. Er verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die in dieser Satzung vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus dem Mitteln des Vereins. 
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereines fremd sind oder durch eine unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 5 Erlöschen der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschafterlischt
    • durch den Tod eines Mitgliedes,
    • durch den Austritt zum Ende eines Geschäftsjahres; der Austritt muss mindestens drei Monate vor Ablauf eines Geschäftsjahres schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden,
    • durch Ausschluss aus dem Verein; der Vorstand kann ein Mitglied nach einmaliger Abmahnung durch Streichung aus der Mitgliederliste ausschließen, wenn es trotz Mahnung mit zwei Jahresbeiträgen im Verzug ist; ein Ausschluss ist weiter möglich, wenn ein Mitglied die Interessen des „Vereins zur Förderung des Leipziger Universitätsorchesters e.V.“ schuldhaft verletzt hat;
  2. Gegen den Ausschluss steht dem ausgeschlossenen Mitglied die Beschwerde an die Mitgliedervollversammlung offen.

§ 6 Beiträge
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist durch die Mitglieder frei bestimmbar, beträgt jedoch mindestens 12 € (für Schüler, Studenten und Auszubildende 7 €)
 

Organe des Vereins/Vorstand
 

§ 7 Organe des Vereins

Organe des „Vereins zur Förderung des Leipziger Universitätsorchesters e.V.“ sind der Vorstand und die Mitgliedervollversammlung.
 

§ 8 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und höchstens drei Beisitzern.
  2. Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner satzungsmäßigen Amtsdauer aus dem Vorstand aus, so wählt die Mitgliedervollversammlung für die Restdauer der Amtszeit einen Vertreter.
  3. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Über den Fortgang der Vorstandssitzungen ist ein Protokoll anzufertigen welches den Mitgliedern bekannt zu machen ist.
  4. Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Ihre Wiederwahl ist zulässig.

§ 9 Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlung vor und führt ihre Beschlüsse aus.
 

§ 10 Rechtsgeschäftliche Vertretung

  1. Zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Vereines im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB sind nur der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister berufen.
  2. Grundsätzlich sind nur zwei der in Absatz 1 genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Vereines ermächtigt. Der Vorstand kann für den Zahlungsverkehr mit einstimmigem Beschluss eine abweichende Bestimmung treffen.

§ 11 Mitgliedervollversammlung

  1. Mindestens einmal im Jahr ist durch den Vorstand die Mitgliedervollversammlung einzuberufen. Die Ladung dazu erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnungspunkte mindestens vier Wochen vor dem Tag der Versammlung.
  2. Jedes Mitglied ist berechtigt, bis eine Woche vor der Versammlung Anträge an den Vorstand zu stellen.
  3. Die Aufgaben der Mitgliedervollversammlung sind: 
    • Entgegennahme des Jahresberichtes für das abgelaufene Geschäftsjahr und die Entlastung des Vorstandes
    • Wahl des Vorstandes
    • Änderungen der Satzung
    • die Auflösung des Vereine
  4. Die Beschlussfassung erfolgt, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wahlen erfolgen durch offene oder, auf Verlangen, durch geheime Abstimmung.
  5. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende oder sein Stellvertreter. Über den Fortgang der Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, welches vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen und den Mitgliedern des Vereines bekannt zu machen ist.

Vermögensverwaltung
 

§ 15 Rechnungsprüfer

Die Mitgliedervollversammlung bestellt für jedes Geschäftsjahr zwei Rechnungsprüfer zur Prüfung der Rechnungs- und Kassenführung.
 

§ 16 Geschäftsjahr

Ein Geschäftsjahr entspricht einem Kalenderjahr.

Satzungsänderung/Vereinsauflösung
 

§ 17 Satzungsänderung

Diese Satzung kann nur mit zwei Dritteln der Stimmen der auf der Mitglieder- vollversammlung anwesenden Mitglieder geändert werden.

§ 18 Vereinsauflösung

  1. Über die Auflösung des „Vereins zur Förderung des Leipziger Universitätsorchesters e.V.“ entscheidet die Mitgliedervollversammlung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall der Gemeinnützigkeit fällt dessen Vermögen an die Universität Leipzig als Körperschaft des öffentlichen Rechtes, welche es unmittelbar und ausschließlich zum Zweck der Förderung der Orchesterarbeit des Leipziger Universitätsorchesters zu verwenden hat.